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In der heutigen Zeit verfügt fast jeder Haushalt über einen Zugang zum Internet. Dieses Medium hat unseren Alltag erobert, viele Menschen nutzen es zur Informationsbeschaffung, zu Kommunikationszwecken und zum Einkauf in den zahlreichen Onlineshops. Wenn man den Wachstumszahlen der Onlineshopping- Branche Glauben schenken darf, verzeichnet sie einen jährlichen Zuwachs.
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Händler mit einem Onlineshop den Kunden beim Kauf schriftlich über die Liefer-, Versand- und Rückgabebedingungen informieren.
Der Beginn der Frist für den Widerruf des Onlineeinkaufs beginnt erst mit dem Erhalt der Belehrung, jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware.
Sollte ein Händler die sogenannte Wiederrufsbelehrung in seinem Text vergessen haben, läuft die Widerrufsfrist niemals ab.
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Nicht nur beim Onlineshopping können Gefahren lauern, auch beim Onlinebanking sollte man sehr sorgsam umgehen.
Kriminelle versuchen mit immer neuen Methoden an die Daten unseres Girokonto oder P-Konto zu gelangen um diese dann missbräuchlich zu verwenden.
Erst vor kurzem haben die Experten des Sicherheitssoftwareherstellers Trend Micro eine neue ZBOT-Variante festgestellt.
Dieser neue Schädling ist so aufgestellt, dass er mit seinen Aktivitäten die Kunden von europäischen Geldinstituten ins Visier nimmt.
Darunter sind auch viele Bankkunden von deutschen Geldinstituten.
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